Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen, ausgenommen schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkrane (Mobilkrane) - (bis 50 kN Tragfähigkeit und 100 kNm Lastmoment)

Sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen

Fahrzeughebebühnen

Auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände

Kraftbetriebene Anpassrampen

Fest montierte Hubtische mit einer Tragfähigkeit über 10 kN oder wenn eine Hubhöhe über 2 m erreicht werden kann

Kraftbetriebene Türen und Tore

Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10 m²

Abnahmeprüfung gemäß § 7 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO):

 

 Technisches Büro für Maschinenbau                                                                                                Sicherheitsfachkraft

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