Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen, ausgenommen schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkrane (Mobilkrane) - (bis 50 kN Tragfähigkeit und 100 kNm Lastmoment) Sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen Fahrzeughebebühnen Auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände Kraftbetriebene Anpassrampen Fest montierte Hubtische mit einer Tragfähigkeit über 10 kN oder wenn eine Hubhöhe über 2 m erreicht werden kann Kraftbetriebene Türen und Tore Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10 m² |
Abnahmeprüfung gemäß § 7 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO):
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Technisches Büro für Maschinenbau Sicherheitsfachkraft |
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